Kleiner wohnen. Freier leben.
Wenn die Kinder ausgezogen sind, wird das Haus oft zu gross – und der Garten zur Arbeit. Ein Wechsel in eine Wohnung kann neue Freiheit bedeuten. Damit er gelingt, müssen Verkauf und Umzug gut aufeinander abgestimmt sein.
Lieber früh planen als spät entscheiden müssen.
Wer frei entscheidet, verkauft besser. Viele unserer Gespräche beginnen ein bis zwei Jahre vor dem eigentlichen Verkauf – ganz ohne Verpflichtung.
Typische Anzeichen, dass es Zeit für eine Standortbestimmung ist:
- Treppen, Garten und Unterhalt werden zur Belastung.
- Mehrere Zimmer stehen leer – die Kosten bleiben.
- Sie möchten näher bei Familie, Einkauf oder Arzt wohnen.
- Grössere Renovationen stehen an, die Sie nicht mehr selbst tragen möchten.
- Sie wünschen sich finanzielle Klarheit für die nächsten Jahre.
In 12 bis 18 Monaten gut ans Ziel.
Standortbestimmung
Was ist Ihre Liegenschaft wert, was wünschen Sie sich für die Zukunft – und welches Budget steht für die neue Wohnsituation zur Verfügung?
Neue Wohnsituation finden
Miete oder Kauf, in der Nähe oder bei der Familie: Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der Suche.
Verkauf vorbereiten
Unterlagen, kleinere Instandstellungen und eine schrittweise Räumung – ohne Hektik.
Verkaufen mit passendem Termin
Ihr Umzug bestimmt den Übergabetermin – nicht umgekehrt. Wir suchen Käufer, die dazu passen.
Umzug & Übergabe
Wir vermitteln zuverlässige Partner für Umzug und Räumung und sind bei der Übergabe dabei.
Mehr als nur «verkaufen oder bleiben».
Verkaufen mit späterem Auszug
Der Verkauf wird heute abgeschlossen, die Übergabe erfolgt zu einem vereinbarten späteren Termin. So gewinnen Sie Zeit für den Umzug.
Wohnrecht oder Nutzniessung
In manchen Fällen können Sie verkaufen und dennoch wohnen bleiben. Solche Lösungen sind anspruchsvoll und gehören mit dem Notariat sorgfältig geprüft – wir zeigen Ihnen, ob sie in Ihrer Situation Sinn ergeben.
Übergabe an die nächste Generation
Verkauf, Schenkung oder Erbvorbezug innerhalb der Familie: Wir liefern die Bewertung als faire Grundlage, das Notariat regelt die rechtliche Seite.
Vermieten statt verkaufen
Vermieten kann sich lohnen – bringt aber Verpflichtungen als Vermieter mit sich. Wir rechnen beide Varianten ehrlich durch.
Wenn Angehörige mitentscheiden
Kann eine Eigentümerin oder ein Eigentümer nicht mehr selbst entscheiden, braucht es eine gültige Vertretung. Bei einer Beistandschaft muss die Erwachsenenschutzbehörde (KESB) – im Kanton Freiburg das Friedensgericht – dem Verkauf einer Liegenschaft zustimmen (Art. 416 ZGB). Bei einem Vorsorgeauftrag kommt es auf dessen Inhalt an. Wir planen diese Schritte von Anfang an mit ein, damit kein Zeitdruck entsteht.
Steuern im Blick: Ab 2029 entfällt der Eigenmietwert – und mit ihm der Abzug für Unterhaltskosten. Was das für Eigentümer bedeutet.
Was ist Ihre Liegenschaft heute wert?
Persönliche Einschätzung durch eine Fachperson – kostenlos, vertraulich und unverbindlich.