Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns Eigentümerinnen und Eigentümer am häufigsten stellen. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.
Was kostet die Einschätzung meiner Liegenschaft?
Die persönliche Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Brauchen Sie ein formelles Verkehrswertgutachten – etwa für eine Erbteilung, die Steuerbehörde oder ein Gericht –, organisieren wir dieses auf Wunsch. Die Kosten erfahren Sie vorab.
Wie funktioniert Ihr Honorar?
Unser Honorar ist erfolgsabhängig. Es wird vor Mandatsbeginn schriftlich vereinbart und erst bei einem erfolgreichen Verkauf fällig. Allfällige Zusatzleistungen – etwa ein Energieausweis oder ein formelles Gutachten – besprechen wir mit Ihnen im Voraus.
Wie lange dauert ein Verkauf?
Das hängt von der Liegenschaft, der Lage, dem Preis und Ihren Wünschen ab. Von der Bewertung bis zur Beurkundung dauert es in der Regel einige Monate. Mit guter Vorbereitung und einem realistischen Preis geht es oft schneller – und den Übergabetermin richten wir nach Ihrem Zeitplan.
Kann ich diskret verkaufen, ohne Inserat?
Ja. Bei einem Off-Market-Verkauf stellen wir Ihre Liegenschaft zuerst ausgewählten, geprüften Interessenten vor. Ob und wann wir an die Öffentlichkeit gehen, entscheiden Sie. Mehr zum Off-Market-Verkauf.
Braucht es beim Verkauf einen Energieausweis?
Ja. Im Kanton Freiburg ist beim Verkauf eines Gebäudes ein Energieausweis der Kantone (GEAK/CECB) vorgeschrieben. Wir organisieren ihn bei Bedarf.
Wer bezahlt die Handänderungssteuer?
Im Kanton Freiburg schuldet die Käuferschaft die Handänderungssteuer. Sie beträgt 1,5 % für den Kanton; die Gemeinden können bis zu 1,5 % dazu erheben. Für Ersterwerber einer selbst bewohnten Liegenschaft gibt es seit 2024 Entlastungen. Die Grundstückgewinnsteuer auf einem allfälligen Gewinn betrifft hingegen die verkaufende Partei.
Ich habe geerbt – müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen?
Solange die Erbschaft nicht geteilt ist, gehört die Liegenschaft allen Erbinnen und Erben gemeinsam. Für einen Verkauf braucht es deshalb grundsätzlich die Zustimmung aller (Art. 602 ZGB). Ist eine Willensvollstreckung bestimmt, stimmen wir uns mit ihr ab. So begleiten wir Erbengemeinschaften.
Ich wohne im Ausland. Kann ich trotzdem verkaufen?
Ja. Mit einer Vollmacht können wir viele Schritte für Sie übernehmen. Besichtigungen, Unterlagen und die Abstimmung mit dem Notariat organisieren wir so, dass Sie nur anreisen müssen, wenn es wirklich nötig ist.
In welchen Regionen sind Sie tätig?
Im ganzen Kanton Freiburg – mit Schwerpunkt Freiburg und Saane, Murten und See, Sense, Greyerz und Vivisbach – sowie in den angrenzenden Regionen der Kantone Bern und Waadt.
In welcher Sprache werde ich betreut?
Auf Deutsch, Französisch oder Englisch – ganz wie Sie es wünschen. Verkaufsunterlagen und Inserate erstellen wir auf Wunsch zweisprachig.
Was ist Ihre Liegenschaft heute wert?
Persönliche Einschätzung durch eine Fachperson – kostenlos, vertraulich und unverbindlich.